Anschluss eines BKW Schuko oder Wieland / Nachweise

Hallo zusammen,

ich hatte bereits in einem anderen Thread nach eurer Meinung zu einem Balkonkraftwerk gefragt – insbesondere auch, ob ein Akku sinnvoll ist oder eher nicht.

Zunächst habe ich mich jetzt entschieden, erstmal ein Balkonkraftwerk ohne Akku zu installieren. Hintergrund ist, dass ich ohnehin noch einen neuen Stromzähler benötige, der in beide Richtungen zählt. Einen Akku könnte ich dann eventuell später noch ins System integrieren.

Allerdings habe ich noch eine Frage zur Regelung ab dem 01.01.2026. Soweit ich gelesen habe, dürfen Balkonkraftwerke über Schuko nur noch bis maximal 960 W angeschlossen werden. Wenn die Leistung darüber liegt, soll der Anschluss nur noch über eine Wieland-Steckdose erfolgen.

Mein konkretes Problem:
Wenn ich 2 XL-Module mit bifazialer Technik nehme, liege ich bereits über den 960 W. Mit 3 Modulen natürlich erst recht.

Daher meine Fragen:

  • Wie läuft das bei der Anmeldung genau ab? 01.01.26 nicht früher war das so.
  • Müssen dort Unterlagen vom Wechselrichter und von den Modulen eingereicht werden?
  • Weiß jemand, welche Dokumente konkret verlangt werden?

Eine Wieland-Steckdose ist aktuell noch nicht vorhanden, ließe sich aber relativ schnell installieren. Allerdings hätte ich dann keinen offiziellen Nachweis darüber, wann sie installiert wurde.
Weiß jemand, ob das bei der Anmeldung überhaupt überprüft wird bzw. ob man einfach angeben kann, dass bereits eine vorhanden ist?

Ich möchte einfach vor dem Kauf sicherstellen, dass alles korrekt und regelkonform ist.

Vielen Dank schon mal für eure Erfahrungen und Hinweise!

Ich kenne die Gesetzeslage in den DE nicht aber wieso eine Wieland-Steckdose und nicht gleich direkt anschließen? Bei Steckdosen ist immer die Gefahr das wer mal den Stecker zieht oder aus versehen herausgezogen wird!

Was seit Ende 2025 / 2026 tatsächlich gilt

Seit 1.12.2025 gilt die neue Produktnorm DIN VDE V 0126-95 für Balkonkraftwerke. Sie regelt u. a. den Anschluss über Schuko oder Wieland.

Die wichtigsten Grenzen:

Bereich Grenze
Max. Wechselrichter-Einspeisung ins Hausnetz 800 W
Modulleistung bei Schuko-Stecker max. 960 Wp
Modulleistung mit Wieland-Stecker bis 2.000 Wp
  • Ein Balkonkraftwerk darf nur 800 W ins Hausnetz einspeisen.

  • Wenn du es über eine normale Schuko-Steckdose betreibst, dürfen die Solar-Module zusammen höchstens 960 Wp haben.

  • Über 960 Wp Modulleistung brauchst du eine spezielle Energiesteckdose (z. B. Wieland) oder einen festen Anschluss.

Welche Daten du eingeben musst

Du brauchst hauptsächlich technische Angaben, keine umfangreichen Unterlagen.

Typische Angaben sind:

  • Datum der Inbetriebnahme

  • Standort / Adresse

  • Anzahl der Module

  • Gesamtleistung der Module (Wp)

  • Leistung des Wechselrichters

  • Zählernummer des Stromzählers

Zusätzlich oft:

  • Hersteller und Modell des Wechselrichters

  • Hersteller / Typ der Module

  • Netzbetreiber (aus Liste auswählen)

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Gibt es so2as wie Bestandsschutz? Hab 2000wp und eine Anker Solix 3 letztes Jahr installiert.

Ja muss es geben, die können nicht verlangen, dass die Leute mit BKW das jetzt nachrüsten oder umbauen! Da müsste glatt mal eine(r) Klagen.

Ich finde diese besch… Regeln in Deutschland immer wieder ein Trauerspiel. Warum wurde das jetzt wieder zum Wieland-Stecker über 960wP geändert. Das passiert nur, damit das kundige Fachpersonal Geld verdient, sorry aber etwas anderes fällt mir dazu nicht ein. Beide Stecker sind völlig identisch und unterscheiden sich nur im Aussehen. Die Leitungen hinter dem Schuko- oder Wieland-Stecker sind auch identisch, meist 3x1,5mm². Also was soll der Blödsinn!

Klärt mich gerne auf, aber ist für mich reine Schikane und Geldmacherei. Stecker bleibt Stecker, da wäre eine fest verlegte Leitung wesentlich besser und sicherer. Oder auch der Hinweis, dass die Wieland-Stecker eine eigene Zuleitung aus dem Verteilerkasten benötigen, um die Leistung ins Haus zu speisen, aber das spielt irgendwie keine Rolle, Hauptsache der sch… Wieland-Stecker ist verbaut (soll doch die Leitung dahinter abrauchen).

So werden wir wieder eine Rückschritt erleben und es werden sich wohl weniger Leute ein BKW anschaffen, wenn sie einen Elektriker brauchen, um eine einfache (Wieland) Steckdose in Betrieb zu nehmen. Das ist alles meiner Meinung so gewünscht, denn Leute können sich nicht unabhängig machen, die Anzahl der BKW in DE wird damit eingeschränkt bzw. gehemmt, es wird zu vermehrter Nichtanmeldung kommen usw. Ach und die Stromkonzerne habe ich ganz vergessen, die wollen natürlich weiterhin verdienen und nicht auszahlen. :wink: Daher auch schön die Einspeisevergütung streichen. Komischerweise können sie uns aber den eingespeisten Strom am Abend teuer verkaufen und das stellt keinerlei Problem dar.

Musste ich jetzt mal loswerden und bin wieder leise.

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Also die Frist war Mai 2025, exakt 15.05.25, das weiß ich noch genau weil wir richtig Gas mit der Montage geben mussten, 12.05. waren wir Fertig.
Also seit mitte Mai 2025 gilt die 960WP Regel, aber wenn du dir einen Speicher anbaust ist das wieder hinfällig siehe:
https://www.youtube.com/watch?v=NYMdi0J-VGU

Hi,

am ende geht es rein um den Berühungsschutz.

Mein Sohn, Elektriker. Nennt es reine Schikane am Volk. Er sagte, fahre deine Wechselrichter runter, schneide den Stecker ab und die Aufputzdose, verdrahte fest.

Gemacht, ruhe im Karton, für die Zukunft, wenn diese Anlage mal angemeldet wird.

4x450 Wp auf HMS 1600 mit OpenDTU. Speicher steht aktuell in der Laube ( KGV ) und wartet auf Anschluss am Panel, bin gerade am Kernsanieren. Da hier ein alter Ferraris Zähler verbaut ist, kann dieser lieber das Bier Kühlen ohne das ich der Stadtwerke dafür zahlen muss.

Quassiiii …. Win Win Winnie Win Situation. :zany_face:

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Danke für die Antwort, kann nicht direkt anschließen, der Standord wäre im Garten und da gibt es nur eine Außensteckdose. Ein Kabel direkt ziehen geht nicht, ist auch nur gemietet.

Wenn deine Anlage nach den damals gültigen Regeln installiert und angemeldet wurde, darf sie in der Regel weiter betrieben werden, auch wenn sich die Gesetze später ändern.

Das bedeutet meistens:

  • Die Anlage darf unverändert weiterlaufen

  • Neue Regeln gelten erst für neue Anlagen

  • Bestandsschutz kann entfallen, wenn du etwas änderst

Typische Änderungen, die den Bestandsschutz betreffen können:

  • Wechselrichter tauschen

  • Leistung erhöhen

  • Speicher neu hinzufügen

  • Anlage neu anmelden

    aus dem Nähkästchen geplaudert

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Perfekt das klingt doch mal nach einer Aussage. Vielen Dank für die Antwort.

oder so

Ich glaube eine extra Leitung für Wieland muss man nicht ziehen, sondern nur eine Wieland Steckdose setzen lassen? Oder habe ich was übersehen/überlesen?

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Würde sagen einen Stecker abknipsen, würde dann nur von Deinem Sohn gehen welcher Eli ist ;-).

Aber mal gefragt an deinen Sohn, muss die Wieland eine extra Leitung haben, oder kann man die auf eine bestehende Steckdose mit aufklemmen? Wegen der 970 Watt bis 2000 Watt. Das würde mich interessieren.

Hier bei mir ist das BKW mit einer eignende Leitung zum Unterverteiler mit 10A abgesichert.

Wieland kann auf bestehende Leitung aufgeklemmt werden.

Das geht gut in Eigenheimen - bei Mietwohnung ist das So eine Sache - daher ich die einfache Lösung genommen - Aufputzdose

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Gerade aktuell hier

Ich kann die was Regen senden. wenn du möchtest

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Nein danke, muss gleich zum Garten Wasser umpumpen :joy:

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Geb ich die Recht, frage mich nur - wieso BKW und nicht Waschmaschine, Trockner, Wasserkoch Föhn - aber lassen wir das….

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Ich habe da aber andere Angaben gefunden, denn die DIN VDE war ja im Mai noch gar nicht freigegeben.

Die neue Produktnorm DIN VDE V 0126-95, die Steckersolaranlagen mit bis zu 960 Watt Modulleistung und Schuko-Steckern regelt, ist seit Dezember 2025 offiziell in Kraft. Diese Norm schafft Rechtssicherheit für den Betrieb von Balkonkraftwerken mit erhöhter Leistung (bis 800 W Wechselrichter-Einspeisung) ohne Elektriker

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