Herstellerempfehlung für Kameras

Woher weist Du das er Dich Filmt?
Was für eine Kamera ist Verbaut?

Im Kontext der Videoüberwachung kann ein Nachbar einen Unterlassungsanspruch geltend machen, wenn eine Kamera unzulässig sein Grundstück erfasst. Dieser Anspruch basiert auf § 1004 BGB in Verbindung mit § 823 BGB zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
Quelle Google

Welche Kameras verbaut sind kann ich nicht sagen. Es sind insgesamt drei direkt auf mein Grundstück gerichtet. Bei zwei Kameras kann man sagen, dass sie hauptsächlich sein Grundstück filmen und dort auch der Fokus liegt. Mein Grundstück ist dann weiter weg. Aber eine Kamera ist 3m von meinem Grundstück entfernt und zeigt im ca. 45°grad Winkel auf mein Grundstück. Eigentlich die perfekte Stelle zur Überwachung meiner Auffahrt, wenn es den meine Kamera wäre.
Die Gesetzeslage ist mir bekannt, aber ich kenne auch meinen Nachbarn. Ich müsste mich durch alle Instanzen klagen. Eigentlich hatte ich noch etwas Hintergrund geschrieben, es aber dann wieder gelöscht. Zusammengefasst, der Mann ist nicht gesund im Kopf und ich habe hier Familie.

Du kannst aber Sagen ob es starre Kameras (Beispiel) sind oder Bewegliche (Beispiel) sind.

Des weiteren kannst Du Testen wenn es dunkel ist und Du auf Dein Grundstück auf und ab gehst ob sich die IR-LED`s einschalten.

Die Kamera, die auf meine Auffahrt zeigt, ist starr. Anfangs haben sich die LEDs eingeschaltet, wenn ich in den Blickwinkel gekommen bin, jetzt leuchten sie dauerhaft. Zwischenzeitlich ist auch mal der eingebaute Scheinwerfer angegangen. Als meine Frau einmal auf der Auffahrt gesagt hat, „[Nachbarname], wenn du wissen willst was los ist, komm doch einfach ans Fenster!“, ist der Scheinwerfer aus gegangen. Seit dem ist er auch nicht wieder eingeschaltet worden.
Bei einer Kamera bin ich mir nicht sicher ob sie beweglich ist. Die ist unter einer Kuppel, wie im zweiten Beispiel. Aber auch darunter gibt es ja Kameras die Starr sind, wenn ich es richtig verstanden habe. Die zeigt auf meine Garage. Die Dritte Kamera ist auf eine Ecke meiner Auffahrt gerichtet, dürfte aber hauptsächlich den Vorgarten des Nachbarn und die Straße erfassen.

Bewegliche Kameras sind komplett verboten.
Bei Starren Kameras gibt es ausnahmen ob diese das Grundstück vom Nachbarn mit aufzeichnen z.B. sehr häufige Einbrüche.

a) ich würde Ihn Anschreiben und er soll belegen das er über die Kamera nicht auf Dein Grundstück schauen kann.
Nicht immer lest es sich vermeiden das die Kamera vom Nachbarn was einfängt, darum kann man in der APP oder auf dem Server bestimmte Bereiche ausblenden (schwärzen).
OB die IR- LED`s dann in diesen Bereichen ausbleiben, kann ich noch nicht 100% sagen, denke zwar schon aber ich habe deswegen meinen Hersteller mal angeschrieben.
(Betrifft mich ja auch selber, da meine Kamera auch den Bereich des Nachbarn einfängt.
Habe aber diese Bereiche alle geschwärzt)

b) will Du A nicht machen oder er reagiert nicht, bleibt Dir immer noch die Anzeige bei der Polizei.
Diese ist dann verpflichtet dem nachzugehen und es kostet Dich nichts.
Ich bin aber immer erst für A) den Aktion = Reaktion :slight_smile:

c) Anwalt einschalten, wobei ich glaube, wenn Du B machst kannst Dir C sparen kommt halt drauf an wie schnell diese sind.

zu A) sobald ich von Reolink die Rückmeldung erhalte, reiche ich es nach.

1 „Gefällt mir“

‚A‘ fällt aus, das zu erläutern würde aber zu weit gehen. ‚B‘ ist nicht wirklich zutreffend da Zivilrecht, hier würde maximal der Landesdatenschutzbeauftragte wirken können, der hat heute aber am Telefon gesagt das nach einer schriftlichen Ermahnung an meinen Nachbarn der Fall für ihn erledigt ist. Bleibt nur ‚C‘ Anwalt und strafbewehrte Unterlassungserklärung, Gerichtsverfahren und der ganze Rattenschwanz.

Die IR Dioden müssen leuchten um entfernteren Bereich Bewegung zu erkennen. Im Nahbereich wird das Restlicht ausreichend sein. Der schwarze Bereich ist nur zulässig wenn der Nutzer selbst keine Möglichkeit hat diesen Bereich zu ändern. Das kann man bei einer Selbsteinrichtung ausschließen.

In einer besseren Welt sollte so ein schwarzer Block ausreichend sein um seinen Nachbarn nicht auf den Sack zu gehen. Mir wäre eine andere Situation deutlich lieber.

Also ich würde meine Rechtsschutz Anrufen und mal Fragen was die Sagen.
Ab und an reicht evtl. auch ein Schreiben vom Anwalt aus.

Nicht bei dem Nachbarn, glaub mir, der läuft neben der Spur. Durchklagen oder ignorieren sind die zwei Optionen. Ich denke es wird auf letzteres hinauslaufen. Mein Nachbar ist ne arme unglückliche Sau ohne Freunde der mit Mitte fünfzig noch bei seiner Mutti wohnt. Ich wollte hauptsächlich darstellen wie kompliziert es sein kann gegen Kameras vorzugehen, selbst wenn Sie missbräuchlich verwendet werden. Grundsätzlich möchte ich auch Kameras montieren, allerdings ohne meinen Nachbarn auf die Nerven zu gehen oder öffentlichen Raum zu verletzen.

ich kenne Dein Grundstück nicht aber evtl. schönen hohen Sichtschutzzaun also höher als Normal :slight_smile:
Wie gesagt Rechtschutz Anfragen würde ich trotzdem mal musst ja nicht gleich Klagen

Wir haben eine ähnliche SituationI.
Und ich habe mich gefragt, ob es verboten ist, das Haus, oder andere Gegenstände seines Nachbarn mit einem Laser-Pointer, oder einem hellen, gut fokussierten LED-Spot anzustrahlen? :thinking:

Allerdings - einen Rosenkrieg will man ja auch nicht heraufbeschwören.

Das Problem ist wenn dadurch was defekt geht bist Du schuld

Meinen Sichtschutzzaun hat er eingerissen und rasiermesserscharfe Metallreste stehen lassen. Zu dem Zeitpunkt war mein Sohn 4 Jahre alt und hätte sich leicht verletzen können. Sein Anwalt hat mir mitgeteilt das so etwas dann meine Schuld gewesen wäre, ich hätte in dem Fall meine Aufsichtspflicht verletzt. Der tickt nicht ganz sauber.

Der Gedanke ist mir auch gekommen. Sobald ein Hausbewohner auf der Auffahrt ist, temporär den Laserpointer einschalten. Aber für mich sprechen mehrere Gründe dagegen. Zum einen ist es unklar welche Haftung ich habe wenn ich zeitweise die Überwachung außer Funktion setze. Einen Tollwütigen Juristen habe ich nicht zur Hand. Passenderweise habe ich am Wochenende mit jemanden zusammengesessen der in HA eine KI implementiert hat um die Verhaltensmuster in seinem Wohnraum zu überwachen. So etwas würde sich ja auch für die Vorhersage nutzen lassen ob die Kamera, die auf meine Auffahrt gerichtet ist, gerade funktioniert oder nicht. Aber nachdem ich gehört habe das für die KI in einem Jahr 4000kWh Strom verbraucht wurden, nee, da ist diese Möglichkeit auch entfallen. Alles nicht so einfach.

1 „Gefällt mir“

Ich glaube, ich würde mir einen Störsender kaufen und ihn damit ärgern. :wink: Aber leider ist das offiziell verboten.

1 „Gefällt mir“

Zumindest die mir wichtigste Kamera ist mit Kabel angebunden. Da nutzt ein reiner Sender nichts. Zumal die Daten ja vermutlich zusätzlich auf SD Karte abgelegt werden, da nutzt eine temporäre Störung auch nichts. Außerdem spricht meine eigene Anfälligkeit für Störsender und das es nicht legal ist dagegen. Und ich möchte mich auch nicht ganz so tief im Niveau bewegen.

Bin ich noch schuldig.
Rückmeldung von Reolink auf meine Frage ob sich die IR-LED einschalten in einer Nicht. Erkennungszone um z.B. Nachts zu erkennen ob aufgenommen wird oder nicht.

Wenn Sie eine Nicht-Erkennungszone (Non-detection Zone) eingerichtet haben, wird der entsprechende Bereich von der Bewegungserkennung ausgeschlossen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die IR-LEDs nicht direkt mit den Bewegungserkennungszonen oder Alarmen zusammenhängen. Stattdessen sind die IR-LEDs primär für die Nachtsicht verantwortlich, während das Spotlight mit Alarmauslösungen verbunden sein kann.