Moin Zusammen,
ich beschäftige mich momentan mit den Recherchen über die Installation einer Wallbox.
Gegebenheiten:
- Garage 20m vom Haus entfernt
- Garage hat 5x2,5mm² Elektrifizierung
- Garage hat WLAN
- Kein weiteres Kabel-Einziehen möglich.
- PV Anlage 9,88kWp
- Kostal Piko 10 Wechselrichter (im HA eingebunden)
- Wärmepumpe Wolf BWL 1A (mit einer Schnittstelle kann ich sie online bringen. HA Integration ist vorhanden)
Folgende Infos habe ich bis jetzt eingesammelt, die mich etwas beunruhigen:
- seit 01.01.2024 soll Netztbetreiber nach **§14a EnWG **die Wallbox auf 4,2kW bei der Netzüberlastung drosseln können. Das geschieht durch 3 Möglichen Ansätze:
- Steuerkabel vom Zählerschrank in die Garage→ geht bei mir geographisch nicht
- Relais-Schaltung im Zählerschrank→ will ich nicht, denn somit wird komplette Garage ausgeschaltet (Licht und Toröffner)
- Nutzung eines Energiemanagers, welches ein 0/1-Signal potentialfrei oder über EEBUS-Protokol via LAN Kabel von irgendeinem Device der Stadt, welches bei mir im Zählerschrank eingebaut wird . Energiemanager soll dann das Signal durch heimische Netz via WLAN an die Wallbox geben.
- Die ausführende Firma ist verpflichtet, die Vorkehrungen für derartige Steuerung bei der Wallbox Installation vorzusehen (Info Elektroinstalltionsfachbetrieb).
Ich habe heute mit dem E-Mobilitätsberater unseren Netztbetreiber telefoniert. Da sie noch keine Geräte haben, kann er mir auch keine technische Dokumentation dessen zur Verfügung stellen, damit ich meine Peripherie darauf abstimmen kann.
Zwischen der Zeilen habe ich rausgehört, dass es noch die Zukunftsmusik ist und noch haben sie es bei niemandem installiert, der seine Anlage ordnungsgemäß beim Netztbetreiber gemeldet hat.
Im YT und Foren habe ich auch keine 100%e Info gefunden.
Das Video von Alex hat es mir zum Nachdenken gegeben, ob man die HVCC nicht dafür nutzen könnte, die Drosselung vom Netztbetreiber an die Wallbox weiterzugeben. Der Berater konnte diese Frage auch nicht beantworten, ich glaube er hat HVCC zum ersten Mal gehört.
Fraglich, ob es grundsätzlich erlaubt ist, softwarebasierte Schnittstellen zu nutzen, schließlich können sie manipuliert werden.
Also kam ich mir vor wie im Spruch, wer dumm fragt, kriegt dumme Antwort.
Kennt sich nun jemand mit der Gesetzesslage diesbezüglich aus und kann diesbezüglich und über die Nutzung EVCC für die Drosselung etwas sagen?
Danke und VG
Alex