Wollte euch ja azfverm laufenden halten. Antwort kam recht zügig und ich würde nicht komplett weg gebügelt…
Sehr geehrter Herr Nolte,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 14. März 2026 an uns.
Bei der Einführung der elektronischen Zähler im Versorgungsgebiet der Wasserwerke Paderborn GmbH wurde die Herausgabe der AES-Schlüssel nicht vorgesehen und ist aktuell, auch wegen fehlender rechtlicher Regelungen, noch nicht vorgesehen.
Angesichts der zunehmenden Verbreitung von Smart-Home-Technologien und des Interesses an einer nachhaltigen und sicheren Wassernutzung arbeiten wir derzeit daran, geeignete Prozesse zu etablieren, um die sichere Bereitstellung der AES-Schlüssel für interessierte Kundinnen und Kunden zu ermöglichen.
Ihre Anfrage haben wir aufgenommen. Wir informieren Sie gerne, sobald es Neuigkeiten im Hinblick auf die Herausgabe des Schlüssels gibt.
Bitte zögern Sie nicht, uns bei auftretenden Fragen zu kontaktieren.
Wir sind gerne für Sie da.
Habe dann nochmal zurück geschrieben und warte auf die Antwort…
Sehr geehrter Herr xxxx,
vielen Dank für Ihre zeitnahe und freundliche Rückmeldung. Ich freue mich zu hören, dass Sie bereits an Prozessen zur Herausgabe der AES-Schlüssel arbeiten.
Gerne möchte ich mein Anliegen noch einmal präzisieren, da es mir hierbei primär um die Sicherheit meines Objektes sowie die Wahrnehmung meiner Auskunftsansprüche geht. Die zeitnahe digitale Auslesung des Zählers dient mir als wichtigstes Instrument zur Früherkennung von Wasserverlusten und Leckagen. Während herkömmliche Methoden einen Defekt oft erst spät offenbaren, ermöglicht mir die Funk-Schnittstelle, unnormalen Dauerverbrauch sofort zu identifizieren und so kostspielige Wasserschäden an der Bausubstanz zu verhindern.
Bezüglich der von Ihnen erwähnten fehlenden rechtlichen Regelungen erlaube ich mir den höflichen Hinweis auf die aktuelle Rechtslage:
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EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED): Diese sieht explizit vor, dass Endnutzer Zugang zu ihren Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen erhalten sollen, um eine effiziente Ressourcennutzung zu fördern.
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Messstellenbetriebsgesetz (MsbG): Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 MsbG hat der Messstellenbetreiber den Anschlussnutzer über seine Verbrauchsdaten zu informieren. Auch wenn die Umsetzung bei Wasserzählern oft noch als „Grauzone“ behandelt wird, entspricht die Bereitstellung des AES-Schlüssels dem Geist dieser Transparenzvorgaben, wie sie im Strom- und Wärmebereich bereits gelebte Praxis ist.
Um den Prozess für Sie so rechtssicher und unkompliziert wie möglich zu gestalten, biete ich Ihnen folgende Lösungen an:
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Identitätsnachweis: Ich nehme den Schlüssel gerne persönlich in Ihrem Kundenzentrum unter Vorlage meines Personalausweises sowie eines Eigentumsnachweises (Grundbuchauszug) entgegen.
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Haftungsübergang: Gerne unterzeichne ich eine Erklärung, mit der ich die datenschutzrechtliche Verantwortung für die ausgelesenen Daten ab dem Zeitpunkt der Schlüsselübergabe vollständig übernehme.
Ich würde mich sehr freuen, wenn wir hier eine unbürokratische Vorab-Lösung finden könnten, damit ich die Schutzfunktion der digitalen Auslesung zeitnah nutzen kann.
Ich freue mich auf Ihre erneute Prüfung und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
VG Alex